Organspende

Ob Widerspruchslösung oder erweiterte Zustimmung, beim Thema Organspende gibt es kein Richtig oder Falsch.

Im Januar 2020 hat der Bundestag beschlossen, dass deutsche BürgerInnen aktiv einer Organspende zustimmen müssen. Ähnlich wie bisher. Aber auch, dass wir aktiver als bisher darauf aufmerksam gemacht werden sollen. Bei bestimmten Behördengängen werden wir also mit diesem Thema immer wieder konfrontiert sein.

Aus Umfragen weiß man, dass viele Menschen in Deutschland sich nicht wirklich mit dem Thema befasst haben. Daher möchten wir als Hausarztpraxis alle ermuntern, sich zumindest Gedanken über die Organspende zu machen. Wie gesagt, es gibt kein Richtig und kein Falsch. Es gibt aber – auch ohne Bundestagsentscheidung – eine ethische Verantwortung, sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Eine Verantwortung und Entscheidung, die jeder mündige Mensch in unserer Gesellschaft tragen muss.

Die in Deutschland gültige Entscheidungslösung bedeutet: Organe und Gewebe dürfen nur dann nach dem Tod entnommen werden, wenn die verstorbene Person dem zu Lebzeiten zugestimmt hat. Liegt keine Entscheidung vor, werden die Angehörigen nach einer Entscheidung gefragt.

Vorsicht: Im Ausland gelten andere gesetzliche Regelungen. Weit verbreitet sind die (erweiterte) Zustimmungslösung und die Widerspruchslösung. Verstirbt eine Person im Ausland, so greift die Regelung des jeweiligen Landes, nicht die des Heimatlandes. Deshalb ist es ratsam, sich vor einem Auslandsaufenthalt über die dort geltende Regelung zu informieren. Um vom Aufenthaltsort unabhängig einen Nachweis über die individuelle Entscheidung zu haben, macht es Sinn einen Organspendeausweis bei sich zu tragen. Neben einer Beratung können Sie diesen auch bei uns erhalten.

 
OrganspendeUlf Kollross